Stand 21.09.2023
Die Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden
In einer erfreulichen Entwicklung für die Energiewende in Deutschland hat die Bundesregierung kürzlich Schritte unternommen, um die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, mehr Solarstrom auf Wohnhäusern zu erzeugen und somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. Derzeit warten wir gespannt auf die Zustimmung des Bundestags, um die Gesetzesänderungen in die Tat umzusetzen.
Was sollten Sie über Balkonkraftwerke wissen?
Balkonkraftwerke im Fokus der Bundesregierung
Am 13. September 2023 brachte das Kabinett Änderungen im Mietrecht
(Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf den Weg, um die Installation von Balkonkraftwerken, auch bekannt als Steckersolaranlagen oder Plug-in-Solaranlagen, zu erleichtern. Diese Gesetzesänderung könnte eine bedeutende Veränderung in der deutschen Energielandschaft darstellen.
Eintritt in den Katalog privilegierter Maßnahmen
Der Gesetzentwurf, der vom Bundesjustizministerium stammt, sieht vor, die Stromerzeugung durch Steckersolaranlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufzunehmen.
Bisher waren in diesem Katalog bereits Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation aufgeführt.
Dies bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht mehr so einfach gegen die Installation solcher Anlagen vorgehen können.
Mitspracherecht für Vermieter und WEG bleibt erhalten
Auch wenn das Gesetz verabschiedet wird, behalten Vermieter und WEG weiterhin ein Mitspracherecht bei der Installation von Steckersolaranlagen. Allerdings wäre es nicht mehr grundsätzlich strittig, ob eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf. Dies sollte einen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Klarheit bedeuten.
Aktuelle rechtliche Hürden
Bis zur endgültigen Zustimmung des Bundestags sind die rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke nach wie vor hoch, und Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen sind oft Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Einspeisebegrenzung und Meldepflichten
Derzeit gilt für Solarstrom vom Balkon eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeiseobergrenze von maximal 600 Watt.
Darüber hinaus bestehen teilweise Meldepflichten im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur sowie beim Verteilnetzbetreiber. Es ist wichtig zu beachten, dass es keinen generellen Anspruch auf den Betrieb einer Balkonanlage für Eigentümer und Mieter gibt.
Zustimmung des Vermieters oder der WEG und bauliche Veränderungen
Ob Vermieter über eine geplante Anlage informiert werden müssen oder ihre Zustimmung geben müssen, hängt davon ab, wo die Module installiert werden. Wenn die Anlage an der Balkonbrüstung, der Außenwand oder dem Dach montiert wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. In diesem Fall ist die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich, wobei bei letzterer die einfache Mehrheit ausreicht.
Es ist jedoch möglich, dass im Mietvertrag bereits geregelt ist, ob Solarmodule an Fassaden oder Balkonen erlaubt sind oder der Zustimmung bedürfen, und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Zum Beispiel kann eine Zustimmung die Installation durch eine Fachfirma oder einen Nachweis über die Tragfähigkeit des Balkons erfordern.
Ebenso ist eine Zustimmung erforderlich, wenn für den Betrieb der Anlage eine neue Steckdose oder ein neuer Stromanschluss installiert werden muss.
Mein Fazit
Die geplanten Gesetzesänderungen könnten einen erheblichen Schub für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Wohngebieten bedeuten. Sie könnten nicht nur dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, sondern auch die Energiekosten für viele Haushalte senken.
Ich bin gespannt darauf, wie die Diskussion im Bundestag verläuft und hoffe auf eine positive Zukunft für Balkonkraftwerke in Deutschland.