Deutschlandticket für Minijobber – ist das steuerfrei möglich?

Das Deutschland-Ticket im Minijob: Was Sie wissen sollten

Deutschlandticket für Minijobber, so bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei
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Bei Minijobs gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen, um die Vorteile eines Minijobs zu genießen.

Einige Arbeitgeber bieten ihren Angestellten zusätzliche Vergünstigungen wie das Deutschland-Ticket an.
Aber wie beeinflusst das die Einkommensgrenzen?

Wichtige Fakten zur Geringfügigkeitsgrenze

Ein Minijobber muss darauf achten, dass sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Falls doch, verliert er den Status des Minijobs und die damit verbundenen Vorteile.

Glücklicherweise sind nicht alle Bezüge bei der Berechnung dieser Grenze relevant, insbesondere wenn sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Das 49-Euro Deutschland-Ticket als Bonus

Eingeführt im Mai 2023, bietet das Deutschland-Ticket (auch als 49-Euro-Ticket bekannt) Minijobbern die Möglichkeit, es als Jobticket zu verwenden.

Ob direkt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder als Zuschuss über die Gehaltsabrechnung, diese Tickets sind steuerfrei, solange sie für Fahrten zwischen Zuhause und Arbeitsstelle oder anderen festgelegten Punkten verwendet werden.

Das bedeutet, dass Minijobber, die von diesem Ticket profitieren, sich keine Sorgen machen müssen, die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.

Sozialversicherung und das Deutschland-Ticket

Das Steuerrecht beeinflusst oft auch das Sozialversicherungsrecht. Wenn ein Entgeltbestandteil, wie das Deutschland-Ticket, steuerfrei ist, ist es in der Regel auch sozialversicherungsfrei.

Die vom Arbeitgeber übernommenen Zuschüsse zum Deutschland-Ticket sind beitragsfrei, vorausgesetzt, die sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist erfüllt​.

Fazit

Das Deutschland-Ticket ist eine großartige Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Angestellten zu unterstützen, ohne deren Minijob-Status zu gefährden. Minijobber können also von diesem Bonus profitieren, ohne sich Sorgen über ihre Einkommensgrenzen zu machen.

Simone Weber

Über die Autorin

Seit 2017 arbeite ich als Steuerberaterin und bin aktives Mitglied im Prüfungsausschuss für Steuerfachwirte bei der Steuerberaterkammer Hessen. In diesem Blog sammele ich für Sie Wissenswertes rund um das Thema Steuern.
Als Dozentin für Steuern, Finanzbuchhaltung  und Rechnungswesen halte ich außerdem Seminare ab und biete Unterstützung bei der Vorbereitung für die Fortbildungsprüfungen der IHK und der Steuerberater-Kammer an.

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