Holzhackschnitzel, mehr als ein nachhaltiger Brennstoff?
Holzhackschnitzel sind nicht nur ein nachhaltiger Brennstoff, sondern sie haben auch in steuerlicher Hinsicht für Aufsehen gesorgt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom April 2022 hat die Besteuerung von Holzhackschnitzeln neu geregelt und wirft einige Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Umsatzsteuersätze für Holzhackschnitzel gelten und welche Auswirkungen das auf Lieferanten und Verbraucher hat.
Holzhackschnitzel, was gibt es zu beachten?
Hintergrund des BFH-Urteils
Im April 2022 fällte der Bundesfinanzhof ein wegweisendes Urteil (V R 2/22, V R 6/18), das die steuerliche Behandlung von Holzhackschnitzeln betraf. Dieses Urteil beurteilte Holzhackschnitzel als Brennholz und entschied, dass sie dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent unterliegen sollten.
Dies entspricht dem Steuersatz, der bereits für Brennholz angewandt wurde.
Die Entscheidung des BFH zielt darauf ab, gleiche Produkte oder Dienstleistungen gleich zu besteuern, um den Wettbewerb nicht zu verzerren, und folgt somit den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs.
Klarheit durch das Bundesfinanzministerium?
Allerdings blieb nach dem BFH-Urteil die Frage offen, wie der ermäßigte Steuersatz in der Praxis angewendet werden sollte. Das Bundesfinanzministerium reagierte im April 2023 mit einem Schreiben und klärte die Sachlage auf:
- Wenn Holzhackschnitzel zum Verbrennen bestimmt sind, beträgt der Umsatzsteuersatz 7 Prozent.
- Wenn Hackschnitzel anderweitig verwendet werden und nicht zum Heizen dienen, gilt der
Regelsatz von 19 Prozent.
Achtung bei der Rechnungstellung!
Allerdings bleiben einige Unklarheiten bestehen, da nicht genau festgelegt wurde, welche Lieferungen
als „zum Verbrennen bestimmt“ gelten. Daher möchte ich an dieser Stelle betonen, dass es enorm wichtig ist, auf eine klare und eindeutige Rechnungsstellung zu achten, um mögliche Diskussionen mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
Welche Auswirkungen gibt es für Lieferanten?
Für Lieferungen, die vor dem 1. Januar 2023 erbracht wurden, hatten Lieferanten die Option, den Regelsteuersatz von 19 Prozent anzuwenden.
Seit dem 1. Januar 2023 ist jedoch der ermäßigte Steuersatz für Hackschnitzel verpflichtend. Lieferanten sollten daher Ausgangsrechnungen mit dem Vermerk „Hackschnitzel zum Verbrennen“ versehen, um eventuellen Problemen vorzubeugen.
Mein Fazit
Das BFH-Urteil hat die Besteuerung von Holzhackschnitzeln grundlegend verändert. Mit einem klaren Verständnis der aktuellen Regelungen und der richtigen Dokumentation können Lieferanten und Verbraucher sicherstellen, dass sie die richtigen Umsatzsteuersätze anwenden.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Finanzverwaltung die Anwendung in der Praxis genau handhaben wird.
In der Zwischenzeit ist es ratsam, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.